Zum ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:
Das Rezeptdatum muss von Ihrem Arzt geändert werden, so dass Ihr Rezept für den ersten Behandlungstermin wieder gültig ist.
Ohne Begründung dürfen maximal 14 Tage zwischen den Behandlungen liegen. Im Falle eines Urlaubs, einer Geschäftsreise oder Krankheit dürfen maximal 21 Tage zwischen liegen.
Wird diese Zeit überschritten, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und nicht wahrgenommene Termine verfallen.
Wenn dies passiert und Sie Ihren Termin nicht 24h vorher absagen, stellen wir Ihnen den Termin in Rechnung. Der Termin wird auf der Verordnung nachgeholt.
Für den verpassten Termin kann keine Unterschrift geleistet werden.