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KRANKENKASSE:
Eine physiotherapeutische Behandlung wird in der Regel nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Der Patient muss in diesem Fall lediglich die Rezeptgebühr bezahlen. Der Physiotherapeut rechnet die Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Leistungen, die alle in einem staatlich anerkannten Heilmittelkatalog aufgeführt sind, werden nach einer Gebührenverordnung vergütet. Bitte klären Sie vor der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Kostendeckung besteht.